First Responder - Was ist das - Dokumentation
First Responder (FR, englisch für "Erstversorger"), auch Helfer vor Ort (HvO), Voraushelfer, Notfallhilfe oder
Sanitäter vor Ort ist eine Einrichtung außerhalb des Rettungsdienstes. Der Begriff bezeichnet eine Person oder eine örtliche Einrichtung
organisierter Erste Hilfe, die bei Notfällen die Zeit, bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels (RTW/NEF) mit qualifizierten basismedizinischen
Maßnahmen überbrücken soll. Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet,
insbesondere Laien.
Der Begriff:
In Deutschland wurde der Begriff First Responder zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet.
Inzwischen ist er jedoch auch bei Hilfsorganisationen weit verbreitet, dort wird jedoch auch der Begriff Helfer vor Ort oder
Voraushelfer benutzt. Es gibt auch die Bezeichnung Sanitäter vor Ort. Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte
Personal eine geregelte Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen.
Die Aufgaben der First Responder:
- Sie leisten qualifizierte erste Notfallhilfe,
- erkundet die Lage vor Ort,
- geben qualifizierte Meldungen an die Rettungsleitstelle und
- weist die folgenden Rettungsmittel ein,
- überbrückt das hilfeleistungsfreie Intervall bei medizinischen Notfällen.
Warum First Responder:
First Responder sollen die Zeit zwischen
Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung, (sog.
Therapiefreier Intervall),
verkürzen. Je schneller qualifizierte Maßnahmen
durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso
kürzer ist im
Durchschnitt die nachfolgend notwendige
Behandlungszeit.
Man geht davon aus, dass mit jeder Minute,
in der ein Herzkammerflimmern oder Kreislaufstillstand
(Herz-Kreislauf-Versagen)
nicht mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung
behandelt wird, die Chancen für eine erfolgreiche Genesung um 10 %
sinken.
Nach bereits sechs bis acht Minuten fehlender
Sauerstoffversorgung treten schwere irreversible Schäden am Hirn auf.
Da jedoch allein das Absetzen des Notruf und die
Disponierung in der Rettungsleitstelle bereits zwei Minuten in Anspruch
nimmt und
zuzüglich die Hilfsfrist 15 Minuten oder oder
länger betragen kann, erreichen die Einsatzkräfte eines RTW/NEF erst 18
Minuten nach einem
Herzinfarkt den Patienten, um einen Defibrillator
einzusetzen - bei einem Herzinfarkt ist dieser Zeitverlauf für eine
Wiederbelebung kritisch.
Der Patient wird, sofern er überlebt, ein
schwerer Pflegefall.
Durch die Verkürzung der Eintreffzeit der First
Responder können viele Patienten selbst nach einem Herzinfarkt oder
einem Schlaganfall
wieder vollständig genesen.
Der Ursprung:
Entstanden sind die First Responder aus der
Erkenntnis, dass der organisierte Rettungsdienst oft zu lange zum
Einsatzort benötigt,
um schwere gesundheitliche Schäden von
Notfallpatienten abzuwenden, allerdings die mangelnde Notfallhäufigkeit
in diesem Gebiet
die Einrichtung einer zusätzlichen Rettungswache
nicht rechtfertigt, oder bei vorhandener Rettungswache die
Rettungsfahrzeuge
anderweitig im Einsatz sind.
Besonders in den USA mit ihren großen und
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenlandkreisen wurden die örtlichen
Strukturen und
die Verfügbarkeit von organisierten Kräften in
Form von Freiwilligen Feuerwehren bereits früh genutzt, um die ersten
Maßnahmen bis
zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu
übernehmen.
Organisation:
Die Organisation ist nicht einheitlich geregelt,
sie beruht auf dem freiwilligen Engagement der Feuerwehren und
Hilfsorganisationen.
Aus diesem Grund gibt es keine übergreifend
einheitlichen Ausstattungs- oder Ausbildungsvorschrift für den First
Responder.
(Organisationsinterne Regelungen gibt es jedoch
sehr wohl. In Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Anweisungen
und
Empfehlungen).
Es gibt verschiedene alternative Merkmale der
unterschiedlichen Organisationsformen:
| Status: |
Ehrenamtliche Kräfte der FF,
selten hauptamtliches Personal. Wie z. B. Berufsfeuerwehr oder der Polizei, die oft in der Öffentlichkeit unterwegs sind. |
| Alarmierung: |
Meist über
Funkmeldeempfänger, selten über Mobil-Telefon. |
|
Durchführende: |
Feuerwehr und
Hilfsorganisationen. |
|
Personalstärke: |
Eine oder mehrere Personen
die gleichzeitig alarmiert werden; davon gehen maximal drei zum Patienten vor, die übrigen halten sich bereit. |
| Fahrzeug: |
Feuerwehr MTF, KdoW,
Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen. |
|
Fahrzeugstandort: |
Fahrzeughalle oder Wache
aber auch vor der Haustür, Arbeitsstelle der verfügbaren FR. |
Wann werden First Responder eingesetzt ?
Die Einsatzindikationen sind örtlich
unterschiedlich geregelt, meist kommt die First Responder zum Einsatz,
wenn das nächste reguläre
Rettungsmittel deutlich länger braucht als die
First Responder und somit die Gefahr besteht, dass notwendige Hilfe
nicht schnell genug kommt.
Diese Indikation besteht in der Regel bei
allen medizinischen Notfällen. (Notarzteinsätzen).
Das kann auch bei Einhaltung der gesetzlichen
Hilfsfrist durch den Rettungsdienst der Fall sein und ist der Hauptgrund
für die Existenz der
First Responder. Besonders wertvoll wird die
Überbrückung der Eintreffzeit, wenn der reguläre Rettungsdienst mit
Versorgung anderer
Patienten ausgelastet oder durch ein
Einsatzgeschehen länger gebunden ist bzw. aufgrund der
Witterungsbedingungen oder ähnlichem
ungewöhnlich viel Zeit zur Anfahrt braucht.
Zusätzlich zum First Responder wird generell ein
RTW/NEF des regulären Rettungsdienst alarmiert.
Die First Responder sind nur eine lebensrettende
Ergänzung, kein Ersatz des Rettungsdienstes.
Anfahrt zum Einsatzort:
Da First Responder nicht Bestandteil des
Rettungsdienstes sind, greifen nach überwiegender juristischer Meinung
die nur für Fahrzeuge
des Rettungsdienstes geltenden Vorschriften für
Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a StVO nicht. Somit stehen First Respondern
bei der Anfahrt
zum Einsatzort grundsätzlich keine Sonderrechte
zu.
Ausnahme: First Responder der Feuerwehr -
für diese wird meist § 35 Abs. 1 StVO als einschlägig erachtet.
Allerdings kann sich der anfahrende First
Responder auf die allgemeinen Notstandsregelungen berufen, welche u. a.
in § 16 OWiG und
§ 34 StGB normiert sind. In Maßen kann somit ein
Verstoß gegen Verkehrsvorschriften (Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit etc.)
strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich
gerechtfertigt sein. De facto können so First Responder auch
"Sonderrechte" in Anspruch
nehmen, d. h. gegen Vorschriften der StVO
verstoßen. Voraussetzung dafür ist allerdings immer ein
verhältnismäßiges Verhalten.
Das in der Praxis zu beobachtende Benutzen von
Warnblinkanlage, Hupen, Lichthupe oder sogar gelbem Blinklicht durch
First Responder
auf der Anfahrt zum Notfallort kann nach o. g.
Vorschriften gerechtfertigt sein.
In Bayern gibt es eine Regelung des
Innenministeriums, die für Dienstfahrzeuge der First Responder-Einheiten
unter bestimmten
Voraussetzungen die Verwendung von
Sondersignaleinrichtungen zulässt.
Einsatzbereitschaft:
Das Angebot des First Responder ist in der Regel
eine rein freiwillige Leistung der Organisation, die sich meist auf
ehrenamtliches Engagement
stützt. Die meisten First Responder-Gruppen sind
24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Bereitschaft und rücken aus, wenn
ein Notfall
geschieht und sie ausrücken können.
Die Alarmierung durch die Rettungsleitstelle
erfolgt rund um die Uhr, es ist jedoch nicht immer sicherzustellen, dass
wirklich jemand
ausrückt. Der reguläre Rettungsdienst kommt
pflichtgemäß immer zum Einsatz, das heißt, der Patient bekommt
mindestens die Hilfe,
die gesetzlich geregelt ist. Wenn die First
Responder ausrücken können, dann bekommt er eine freiwillige
Zusatzleistung.
Ausbildung:
Voraussetzung für die First Responder sollte eine
medizinische Grundausbildung sein.
Z.B. First Responder Lehrgang, Rettungshelfer,
Rettungssanitäter oder Rettungsassistent.
Darüber hinaus ist ein laufendes
Reanimationstraining und die Berechtigung zur Frühdefibrillation
wünschenswert.
Praktika im regulären Rettungsdienst verbessern
die Sicherheit im Einsatz und schaffen die Voraussetzungen für eine gute
Zusammenarbeit vor Ort.
Ausrüstung:
Funkmeldeempfänger und Fahrzeugfunkgerät und/oder
Handfunkgerät.
Einsatzbekleidung (Helm, Anorak, Jacke/Hose oder
Overall, Stiefel) mit Kennzeichnung z.B. "Feuerwehr -
Rettungssanitäter".
Notfallrucksack, Sauerstoff, Defibrillator (AED).
Fahrzeug:
Zum Einsatz kommen organisationseigene Fahrzeuge:
Feuerwehr MTF, KdoW, Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen.
Finanzierung der First Responder:
Laufende Betriebskosten für ein
organisationseigenes Fahrzeug und Verbrauchsmaterial.
First Responder erhalten bisher selten
öffentliche Zuschüsse, da ihre Hilfeleistung nicht gesetzlich gefordert
ist. Die entstandenen Kosten
können auch nicht über die Krankenkasse
abgerechnet werden. Die First Responder Teams werden oft aus Spenden
finanziert.
Einer Kommune, die etwas auf sich hält,
sollte aber daran gelegen sein, ihren Bürgen diesen
lebensrettenden
freiwilligen Dienst nicht zu verweigern.







