First Responder - Was ist das - Dokumentation


      First Responder (FR, englisch für "Erstversorger"), auch Helfer vor Ort (HvO), Voraushelfer, Notfallhilfe oder
      Sanitäter vor Ort ist eine Einrichtung außerhalb des Rettungsdienstes. Der Begriff bezeichnet eine Person oder eine örtliche Einrichtung
      organisierter Erste Hilfe, die bei Notfällen die Zeit, bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels (RTW/NEF) mit qualifizierten basismedizinischen
      Maßnahmen überbrücken soll. Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet,
      insbesondere Laien.


      Der Begriff:

      In Deutschland wurde der Begriff First Responder zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet.
      Inzwischen ist er jedoch auch bei Hilfsorganisationen weit verbreitet, dort wird jedoch auch der Begriff Helfer vor Ort oder
      Voraushelfer benutzt. Es gibt auch die Bezeichnung Sanitäter vor Ort. Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte
      Personal eine geregelte Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen.


      Die Aufgaben der First Responder:    
  • Sie leisten qualifizierte erste Notfallhilfe,
  • erkundet die Lage vor Ort,
  • geben qualifizierte Meldungen an die Rettungsleitstelle und
  • weist die folgenden Rettungsmittel ein,
  • überbrückt das hilfeleistungsfreie Intervall bei medizinischen Notfällen.


      Warum First Responder:

      First Responder sollen die Zeit zwischen Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung, (sog. Therapiefreier Intervall),
      verkürzen. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist im
      Durchschnitt die nachfolgend notwendige Behandlungszeit.

      Man geht davon aus, dass mit jeder Minute, in der ein Herzkammerflimmern oder Kreislaufstillstand (Herz-Kreislauf-Versagen)
      nicht mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung behandelt wird, die Chancen für eine erfolgreiche Genesung um 10 % sinken.

      Nach bereits sechs bis acht Minuten fehlender Sauerstoffversorgung treten schwere irreversible Schäden am Hirn auf.

      Da jedoch allein das Absetzen des Notruf und die Disponierung in der Rettungsleitstelle bereits zwei Minuten in Anspruch nimmt und
      zuzüglich die Hilfsfrist 15 Minuten oder oder länger betragen kann, erreichen die Einsatzkräfte eines RTW/NEF erst 18 Minuten nach einem
      Herzinfarkt den Patienten, um einen Defibrillator einzusetzen - bei einem Herzinfarkt ist dieser Zeitverlauf für eine Wiederbelebung kritisch.
      Der Patient wird, sofern er überlebt, ein schwerer Pflegefall.
      Durch die Verkürzung der Eintreffzeit der First Responder können viele Patienten selbst nach einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall
      wieder vollständig genesen.


      Der Ursprung:

      Entstanden sind die First Responder aus der Erkenntnis, dass der organisierte Rettungsdienst oft zu lange zum Einsatzort benötigt,
      um schwere gesundheitliche Schäden von Notfallpatienten abzuwenden, allerdings die mangelnde Notfallhäufigkeit in diesem Gebiet
      die Einrichtung einer zusätzlichen Rettungswache nicht rechtfertigt, oder bei vorhandener Rettungswache die Rettungsfahrzeuge
      anderweitig im Einsatz sind.

      Besonders in den USA mit ihren großen und vergleichsweise dünn besiedelten Flächenlandkreisen wurden die örtlichen Strukturen und
      die Verfügbarkeit von organisierten Kräften in Form von Freiwilligen Feuerwehren bereits früh genutzt, um die ersten Maßnahmen bis
      zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu übernehmen.
     
     
      Organisation:

      Die Organisation ist nicht einheitlich geregelt, sie beruht auf dem freiwilligen Engagement der Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
      Aus diesem Grund gibt es keine übergreifend einheitlichen Ausstattungs- oder Ausbildungsvorschrift für den First Responder.
      (Organisationsinterne Regelungen gibt es jedoch sehr wohl. In Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Anweisungen und
      Empfehlungen).

      Es gibt verschiedene alternative Merkmale der unterschiedlichen Organisationsformen:

      Status:

 
  Ehrenamtliche Kräfte der FF, selten hauptamtliches Personal.
  Wie z. B. Berufsfeuerwehr oder der Polizei, die oft in der Öffentlichkeit unterwegs sind.
 
      Alarmierung:
 
  Meist über Funkmeldeempfänger, selten über Mobil-Telefon.
 
      Durchführende:
 
  Feuerwehr und Hilfsorganisationen.
 
      Personalstärke:

 
  Eine oder mehrere Personen die gleichzeitig alarmiert werden;
  davon gehen maximal drei  zum Patienten vor, die übrigen halten sich bereit.
 
      Fahrzeug:
 
  Feuerwehr MTF, KdoW, Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen.
 
      Fahrzeugstandort:
 
  Fahrzeughalle oder Wache aber auch vor der Haustür, Arbeitsstelle der verfügbaren FR.
 


      Wann werden First Responder eingesetzt ?

      Die Einsatzindikationen sind örtlich unterschiedlich geregelt, meist kommt die First Responder zum Einsatz, wenn das nächste reguläre
      Rettungsmittel deutlich länger braucht als die First Responder und somit die Gefahr besteht, dass notwendige Hilfe nicht schnell genug kommt.

      Diese Indikation besteht in der Regel bei allen medizinischen Notfällen. (Notarzteinsätzen).

      Das kann auch bei Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist durch den Rettungsdienst der Fall sein und ist der Hauptgrund für die Existenz der
      First Responder. Besonders wertvoll wird die Überbrückung der Eintreffzeit, wenn der reguläre Rettungsdienst mit Versorgung anderer
      Patienten ausgelastet oder durch ein Einsatzgeschehen länger gebunden ist bzw. aufgrund der Witterungsbedingungen oder ähnlichem
      ungewöhnlich viel Zeit zur Anfahrt braucht.

      Zusätzlich zum First Responder wird generell ein RTW/NEF des regulären Rettungsdienst alarmiert.
      Die First Responder sind nur eine lebensrettende Ergänzung, kein Ersatz des Rettungsdienstes.


      Anfahrt zum Einsatzort:

      Da First Responder nicht Bestandteil des Rettungsdienstes sind, greifen nach überwiegender juristischer Meinung die nur für Fahrzeuge
      des Rettungsdienstes geltenden Vorschriften für Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a StVO nicht. Somit stehen First Respondern bei der Anfahrt
      zum Einsatzort grundsätzlich keine Sonderrechte zu.

      Ausnahme: First Responder der Feuerwehr - für diese wird meist § 35 Abs. 1 StVO als einschlägig erachtet.
    
      Allerdings kann sich der anfahrende First Responder auf die allgemeinen Notstandsregelungen berufen, welche u. a. in § 16 OWiG und
      § 34 StGB normiert sind. In Maßen kann somit ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit etc.)
      strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich gerechtfertigt sein. De facto können so First Responder auch "Sonderrechte" in Anspruch
      nehmen, d. h. gegen Vorschriften der StVO verstoßen. Voraussetzung dafür ist allerdings immer ein verhältnismäßiges Verhalten.
      Das in der Praxis zu beobachtende Benutzen von Warnblinkanlage, Hupen, Lichthupe oder sogar gelbem Blinklicht durch First Responder
      auf der Anfahrt zum Notfallort kann nach o. g. Vorschriften gerechtfertigt sein.
      In Bayern gibt es eine Regelung des Innenministeriums, die für Dienstfahrzeuge der First Responder-Einheiten unter bestimmten
      Voraussetzungen die Verwendung von Sondersignaleinrichtungen zulässt.


      Einsatzbereitschaft:

      Das Angebot des First Responder ist in der Regel eine rein freiwillige Leistung der Organisation, die sich meist auf ehrenamtliches Engagement
      stützt. Die meisten First Responder-Gruppen sind 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Bereitschaft und rücken aus, wenn ein Notfall
      geschieht und sie ausrücken können.

      Die Alarmierung durch die Rettungsleitstelle erfolgt rund um die Uhr, es ist jedoch nicht immer sicherzustellen, dass wirklich jemand
      ausrückt. Der reguläre Rettungsdienst kommt pflichtgemäß immer zum Einsatz, das heißt, der Patient bekommt mindestens die Hilfe,
      die gesetzlich geregelt ist. Wenn die First Responder ausrücken können, dann bekommt er eine freiwillige Zusatzleistung.


      Ausbildung:

      Voraussetzung für die First Responder sollte eine medizinische Grundausbildung sein.
      Z.B. First Responder Lehrgang, Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistent.
      Darüber hinaus ist ein laufendes Reanimationstraining und die Berechtigung zur Frühdefibrillation wünschenswert.
      Praktika im regulären Rettungsdienst verbessern die Sicherheit im Einsatz und schaffen die Voraussetzungen für eine gute
      Zusammenarbeit vor Ort.

     
      Ausrüstung:

      Funkmeldeempfänger und Fahrzeugfunkgerät und/oder Handfunkgerät.
      Einsatzbekleidung (Helm, Anorak, Jacke/Hose oder Overall, Stiefel) mit Kennzeichnung z.B. "Feuerwehr - Rettungssanitäter".
      Notfallrucksack, Sauerstoff, Defibrillator (AED).


      Fahrzeug:

      Zum Einsatz kommen organisationseigene Fahrzeuge: Feuerwehr MTF, KdoW, Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen.
     

      Finanzierung der First Responder:

      Laufende Betriebskosten für ein organisationseigenes Fahrzeug und Verbrauchsmaterial.

      First Responder erhalten bisher selten öffentliche Zuschüsse, da ihre Hilfeleistung nicht gesetzlich gefordert ist. Die entstandenen Kosten
      können auch nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die First Responder Teams werden oft aus Spenden finanziert.

      Einer Kommune, die etwas auf sich hält, sollte aber daran gelegen sein, ihren Bürgen diesen lebensrettenden
      freiwilligen Dienst nicht zu verweigern.